Unser lieber Gast!
Ab dem 1. September 2021 müssen Beherbergungsbetriebe in Ungarn gemäß der geltenden Gesetzgebung die im Gesetz festgelegten personenbezogenen Daten aller Gäste bei der Ankunft mit einem Dokumentenlesegerät erfassen.
Akzeptierte Dokumente für ungarische Staatsbürger: Personalausweis, Führerschein, Reisepass.
Für nicht-ungarische Staatsbürger: Personalausweis, Reisepass.
Die Richtlinie gilt für alle Gäste, daher müssen Kinder ein Lichtbilddokument vorlegen.
Wenn der Gast den Personalausweis zum Lesen des Dokuments nicht aushändigt, wird der Beherbergungsbetrieb nach geltender Gesetzgebung die Beherbergungsleistung verweigern. Der Beherbergungsbetrieb ist ab dem 1. September 2021 verpflichtet, Daten an das VIZA-System zu übermitteln.
Für den Fall, dass der Beherbergungsbetrieb den Aufenthalt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ablehnt, verlangt die Beherbergung die Zahlung der in der Bestätigung angegebenen Vertragsstrafe, Stornierungs- oder Änderungssumme.
Danke für Ihr Verständnis!